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1.
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Geltungsbereich
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1.1
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Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
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1.2
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Das
Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als
Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B.
Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B.
Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten
Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen
werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die
Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und
unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem
jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das
Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer
entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den
Leistungserbringern.
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1.3
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Für
Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen
Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der
Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten
Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
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2.
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Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
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2.1
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Anmeldungen
bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elek-tronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der
Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro
verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und
dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
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2.2
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Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag fünf Tage ab Anmeldung / Buchung gebunden.
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2.3
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Die
Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung
der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über
Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer
weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung
des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine
Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
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3.
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Anmeldung für mehrere Personen
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3.1
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Soweit
die Anmeldung / Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt
die anmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende /
buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in
die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.
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3.2
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Soweit
der anmeldende / buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte
Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den
Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich
unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.
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4.
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Buchungsbestätigung
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4.1
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Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
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4.2
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Reiseteilnehmer
sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung
unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und
dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten
oder Abweichungen hinzuweisen.
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4.3
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Flugtickets
werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als
elek-tronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den
Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für
die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des
Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei
Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
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4.4
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Bei
Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder
am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der
Buchungsbestätigung maßgeblich.
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5.
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Haftung des Reisebüros
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5.1
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Angaben
über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen
Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder
Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
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5.2
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Das
Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im
Übrigen gilt § 651 h BGB.
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6.
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Umbuchungen / Rücktritt
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6.1
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Der
Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der
Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach
dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten
Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
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6.2
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Bei
einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen
Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der
Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters
geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung
dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt
nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend
gemachte Pauschale.
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6.3
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Bis
zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner
Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags
eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt
entstehende Mehrkosten.
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6.4
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Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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6.5
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Bei
Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird
grundsätzlich eine Stornogebühr von € 150,00 pro Ticket erhoben. Sollte
es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher
sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist,
kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.
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6.6
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Bei
Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in
Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale
in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der
Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters
geregelt.
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6.7
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Reiseveranstalter
können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn
die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des
Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann
gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen
ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie
Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen,
Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische,
wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in
Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit
der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen.
Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
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7.
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Hinweis auf besondere Bestimmungen
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7.1
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Soweit
Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder
internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das
Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des
Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger
ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben
Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das
Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine
Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen,
selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes
einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände
einzustellen.
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7.2
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Bei
Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der
Reisevermittlung über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens.
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7.3
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Das
Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für
gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen
bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
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8.
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Zahlungsverkehr
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8.1
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Soweit
Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der
Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht.
Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der
Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der
Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
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8.2
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Bei
Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird
die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor
Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
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8.3
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Zahlungen können erfolgen durch:
Bankeinzug
Kreditkarte
Überweisung
Barzahlung im Reisebüro
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8.4
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Für
abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter
maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über
Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
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8.5
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Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
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8.6
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Das
Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem
Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie
Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden
Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser
die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe
an einen Überbringer.
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9.
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Verjährung
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9.1
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Ansprüche
gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann
der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
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9.2
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Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
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10.
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Sonstige Regeln
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10.1
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Es gilt Deutsches Recht.
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10.2
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Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt
nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die
Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
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10.3
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Für
den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich,
soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei
gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
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10.4
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Sofern
keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den
einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die
gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.
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Reisebüro KDS / Stand: 08.November.2006
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